Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12302
LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94 (https://dejure.org/1994,12302)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94 (https://dejure.org/1994,12302)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 1994 - 6 TaBV 3/94 (https://dejure.org/1994,12302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle; Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle; Verstoß gegen Verfahrengrundsätze; Gerichtliche Rechtskontrolle; Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Anfechtungsfrist; Säumnis von Mitgliedern; Säumnisspruch; Rechtliches Gehör; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94
    Gleichwohl ist die Einigungsstelle an die Einhaltung allgemein anerkannter, elementarer Verfahrensgrundsätze über die Bildung, Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle gebunden (vgl BAG v 18.04.1989, 1 ABR 2/88 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 48).

    Die Einladung ist grundsätzlich Sache des Einigungsstellenvorsitzenden aufgrund seiner verfahrensleitenden Funktion (BAG vom 18.04.1989, 1 ABR 2/88 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94
    Die Grundgedanken der §§ 335, 337 ZPO sind Ausprägung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, der gegenüber den Mitgliedern der Einigungsstelle zu wahren ist (vgl BAG v 11.02.1992, 1 ABR 51/91 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht