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LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigungsstelle; Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle; Verstoß gegen Verfahrengrundsätze; Gerichtliche Rechtskontrolle; Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Anfechtungsfrist; Säumnis von Mitgliedern; Säumnisspruch; Rechtliches Gehör; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 13.10.1993 - 13 BV 6/93
- LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94
- BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88
Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …
Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94
Gleichwohl ist die Einigungsstelle an die Einhaltung allgemein anerkannter, elementarer Verfahrensgrundsätze über die Bildung, Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle gebunden (vgl BAG v 18.04.1989, 1 ABR 2/88 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 48).Die Einladung ist grundsätzlich Sache des Einigungsstellenvorsitzenden aufgrund seiner verfahrensleitenden Funktion (BAG vom 18.04.1989, 1 ABR 2/88 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
- BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung
Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94
Die Grundgedanken der §§ 335, 337 ZPO sind Ausprägung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, der gegenüber den Mitgliedern der Einigungsstelle zu wahren ist (vgl BAG v 11.02.1992, 1 ABR 51/91 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 60).